Zensur im Namen des Jugendschutzes

Der AK-Zensur hat einen interessanten Blog-Artikel zum Thema des überarbeiteten Jugendmedienschutz-Staatsvertrages veröffentlicht.

Wenn auf einer Webseite die Nutzer Inhalte erstellen können (also zum Beispiel Kommentare in Blogs), dann muss der Betreiber der Plattform (also zum Beispiel der Blogger) nachweisen (!), dass er zeitnah Inhalte entfernt, „die geeignet sind, die Entwicklung von jüngeren Personen zu beeinträchtigen“. Ausnahmen sind keine vorgesehen.

Weitere haarsträubende Fakten gibts direkt unter oben genanntem Blog-Artikel.