Videomitschnitt einer Rede von Zensursula
Heise schreibt dazu:
In ihrem Wahlkampfauftritt ging von der Leyen aber beispielsweise nicht darauf ein, dass sie sich mit dem Vorwurf des angeblich fehlenden Kinderporno-Verbot in Indien einen veritablen Fauxpas geleistet hatte. Genausowenig erwähnte sie, dass sowohl die Kinderschutzorganisation Carechild als auch der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur Tests durchführt hatten, nach denen sich auch kinderpornografische Internetangebote im Ausland relativ einfach aus dem Netz löschen lassen.
Das BKA bezieht Stellung
Schade, was man heute wieder lesen muss:
"Die bewusste Umgehung des Stopp-Schildes ist für den, der es macht, nicht ohne Risiko", sagte der Chef der Wiesbadener Polizeibehörde Ende vergangener Woche auf einer Veranstaltung der Juso-Hochschulgruppe Mainz und des SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Hartmann.
[...]
Ebenso wenig wäre es erlaubt, kinderpornographische Schriften in einer Buchhandlung käuflich zu erwerben. Auch da würde die Polizei "sofort einschreiten". Dass die Beamten in einem solchen Fall nur eine Kaufwarnung aufstellen würden als Pendant zu den im Raum stehenden Stopp-Schildern, behauptete Ziercke freilich nicht.
Weiter verteidigte Ziercke den Ansatz des BKA, bei Funden von Kinderpornos auf Servern im Ausland zunächst die dortigen Polizeistellen zu kontaktieren und auf Rechtshilfeabkommen zu setzen. [...] "Ich kann nicht in Togo, Sierra Leone, China oder Iran einfach anrufen lassen und ein Löschen beantragen." Das funktioniere nicht "und ist uns nicht erlaubt". (heise.de)
Keine verdachtsunabhängige Weitergabe von Daten an andere Staaten
Es gibt mal wieder eine unterstützenswerte ePetition:
SWIFT: Der Bundestag möge sich dafür einsetzen, dass Bankdaten nicht verdachtsunabhängig an Behörden anderer Staaten weitergegeben werden.
In Deutschland bestehen klare Grenzen bei der Informationserhebung und Nutzung von Telekommunikations- und Bankdaten. Es ist daher nicht einzusehen, warum Bankdaten von Bundesbürgern über den Umweg eines Privatunternehmens dritten Staaten, insbesondere den USA, zu Verfügung gestellt werden sollten, in denen diese strengen Standards nicht gelten bzw. nicht kontrollierbar sind.
Die Begründung „Terrorabwehr“ ist zu allgemein gehalten, als dass sie einen so massiven Eingriff in die Privatsphäre der Bürger rechtfertigen könnte. Die verdachtsunabhängige Übermittlung privater Daten sollte daher unterbleiben.
Kritik an Websperren: Unwirksam und nicht verfassungskonform
Hier ein Videobeitrag von "aspekte" zum Thema Netzsperren (sogar mit Alvar Freude):
SOS-Kinderdörfer lehnen Spenden von Gamern ab [Update]
"Tatsache ist, dass über Spielekonsolen, am PC oder online Spiele gespielt werden können, die dem Nutzer Gelegenheit geben, virtuelle Gewalt gegenüber realistischen Abbildern von Menschen auszuüben. Diese Spiele enthalten massive und wirklichkeitsnahe Gewaltdarstellungen, die wir als unethisch ablehnen."
Mit diesen Worten begründete Thomas Laker, Sprecher von SOS-Kinderdorf, gegenüber Eurogamer.de, warum die Organisation auf die Unterstützung einer Spieleseite verzichtet. (eurogamer.de)
Und wer jetzt immer noch keine Zweifel hat, geht es natürlich gleich noch ein Stück härter:
RT @wolfgang_p: #piraten dagegen nimmt SOS-Kinderdorf gerne den Werbeplatz in einer Schützenzeitung wahr: http://tinyurl.com/lpvfbe (Twitter)
Update: Danke an die Hinweise in den Kommentaren, bei dem von der Piartenpartei gewitterten Zeitschrift handelt es sich wohl nicht um eine Schützenzeitung, sondern um ein normales Wochenblatt.
Noch keine Internetzensur in 3 Tagen und die Sperrlisten in Excel
Mal mit einer ausnahmsweise guten Nachricht:
Das heftige umkämpfte "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" kann nicht planmäßig zum 1. August in Kraft treten. Dazu hätte das Normenwerk am heutigen Mittwoch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden müssen, was aber nicht der Fall ist. (heise.de)
Unsere Politiker haben also meiner Meinung nach weder genug Kompetenzen, um solche Gesetze gar nicht erst zu verabschieden, nein, unsere Politker haben nicht mal genug Kompetenzen um ihre wilden Gesetze termingerecht in Kraft treten zu lassen.
Wahnsinn.
Und noch eine Meldung am Rande:
In der Tat musste aber das BKA als Listenersteller fast schon überredet werden, die Sperreinträge nicht als Excel-Liste zu schicken. (taz.de)
Staatsanwaltschaft will Jörg Tauss anklagen
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe will den unter Kinderporno-Verdacht stehenden Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss anklagen. Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring sagte der Bild-Zeitung: "Wir beabsichtigen, eine Anklage zu erheben."
Die Karlsruher Generalstaatsanwältin Christine Hügel hat die Staatsanwaltschaft wegen ihres Hinweises auf die bevorstehende Anklage gegen den Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss kritisiert. Der Verteidiger des unter Kinderporno-Verdacht stehenden Politikers habe noch keine Akteneinsicht, außerdem sei die Immunität noch nicht aufgehoben. "Von daher war das ein bisschen voreilig und nicht sehr geschickt", sagte die Behördenchefin am Dienstag in Karlsruhe in einem Gespräch mit der dpa. (heise.de 1 2)
Jörg Tauss entschuldigt sich beim indischen Botschafter für Zensursula-Lüge
Der erste Abgeordnete der Piratenpartei in einem nationalen Parlament, Jörg Tauss MdB, hat sich beim Botschafter Indiens für Lügen der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend entschuldigt.
Frau von der Leyen hatte mehrfach behauptet, dass in Indien keine gesetzlichen Regelungen gegen Kinderpornografie bestünden und damit auch die Notwendigkeit der Einrichtung von Zensurinfrastrukturen in Deutschland begründet.
Tauss: "Ich schäme mich für diese Ministerin, die wegen einer innenpolitischen Auseinandersetzung einen Staat wie Indien verleumdet" (tauss.de)
Die Zensur ist da
Schöngeredet, demonstriert, abgestimmt, letzlich wurde jegliche Kritik ignoriert und nun ist die Zensur eines Mediums ab dem 1.8. Realität.
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag den heftig umkämpften Gesetzesentwurf zu Web-Sperren im Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet nach einer kurzen Aussprache abgenickt. [...] Das Plädoyer aus Teilen der Netzgemeinde war aber letztlich auf taube Ohren gestoßen. Das BKA soll [...] [Seiten] nach eigenen Ermessen auf die Schwarze Liste setzen dürfen. Die Filterliste des BKA, die von einem [...] Expertengremium mindestens vierteljährlich [...] anhand von Stichproben überprüft werden soll [...]. Die Zugangsanbieter dürfen weiter als Betreiber der geplanten Stopp-Seiten dort anfallende Nutzerdaten wie IP-Adressen aufzeichnen. Diese dürfen nicht mehr direkt für Strafverfolgungszwecke herausgeben, können aber von der Polizei in Verdachtsfällen abgefragt werden. [...] Eine materielle Ausweitung der Sperren etwa auf "Killer-Spiele" oder Hass-Seiten wird [...] bereits gefordert. (heise)
Einfach nur traurig.

