Zensursula-Interview
Auch wenn schon ein paar Tage älter: Auf SpOn gibt es ein Zensursula-Interview.
Besonders schön der letzte Wortwechsel:
SPIEGEL ONLINE: Werden Sie die Gesetzesänderung noch in dieser Legislaturperiode durchbekommen?
Von der Leyen: Ich bin zuversichtlich. Man stelle sich die Alternative vor.
SPIEGEL ONLINE: Zum Beispiel: Sinnvolle, zielgerichtete Ermittlungsarbeit?
Von der Leyen: Bitte, jetzt nicht wieder alles von vorne.
Am Besten mal durchlesen.
Pressemitteilung der SPD-Fraktion
Die Ergebnisse der heutigen öffentlichen Anhörung zum Kinderpornografiebekämpfungsgesetz belegen in aller Deutlichkeit, wie wichtig und notwendig es war, dass die SPD-Bundestagsfraktion auf der Durchführung einer solchen Anhörung zu so einem komplexen Gesetzgebungsverfahren bestanden hat. [...] Entscheidend sei aber, dass der Gesetzentwurf bezüglich Rechtsstaatlichkeit des Vorhabens und der Effektivität der Sperrungen von kinderpornografischen Inhalten auf ausländischen Servern noch erheblich überarbeitet werden muss. [...] Der wichtige Kampf gegen Kinderpornografie im Internet und die Rechte der Internet-Nutzer müssen sich nicht ausschließen. Dies kann aber aus unserer Sicht nur auf rechtsstaatlicher Grundlage und nicht auf der Basis von rechtlich fragwürdigen Verträgen zwischen dem BKA und den Internetprovidern erfolgen. Solch weitreichende Maßnahmen, und auch dies hat die Anhörung klar bestätigt, sind aus unserer Sicht nur aufgrund einer gesetzlichen Grundlage und in einem rechtsstaatlichen Verfahren denkbar und möglich. (spdfraktion.de)
Mit ein bisschen Glück war das das Ende für das Gesetz - in dieser Legislaturperiode.
Wetten dass? - eine Einschätzung nach der Expertenanhörung
Anbei ein Artikel von einem Webseitenleser, der mir freundlicherweise hier zur Veröffentlichung frei gegeben wurde.
Wetten dass? - eine Einschätzung nach der Expertenanhörung
Geschrieben mit einem Augenzwinkern - auch so zu lesen.
Nur eine Diktatur braucht Zensur
Kopfschrott hat eine Druckvorlage "Nur eine Diktatur braucht Zensur" erstellt:
Herunterladen könnt ihr die Vorlage hier. Weitere Informationen gibt's hier.
Plakete aufhängen!
Ihr könnt Plakate zum Thema Zensur / Grundrechtsabbau aufhängen: Hier das Originalbild zum Ausdrucken, hier ein Foto im Einsatz.
Entsprechende Bilder dann gerne an mich... ;)
Weitere Infos: netzpolitik.org spreeblick.com
Alvar Freude: "Löschen statt verstecken: Es funktioniert!"
Es ist nicht schwer, Webseiten mit Kinderpornografie abschalten zu lassen, zeigt Netzaktivist Alvar Freude. Innerhalb von zwölf Stunden ist es ihm gelungen, 60 Seiten aus dem Netz nehmen zu lassen. (golem.de)
Damit wäre auf ein Neues bewiesen: Löschen funktioniert, Zensur ist Täterschutz - obwohl Herr Hilgers und Andere gegenteiliges behaupten (n-tv Interview, inzwischen nicht mehr online).
Unsere Seite ist jugendgefährdend
... sagt zumindest jugendschutzprogramm.de.
Die Seite zensursula.net ist bereits in unserem Filter enthalten und wird als 'Standard gesperrt' eingestuft.
Weitere Informationen gibt's hier.
Ich frage mich gerade, ob das eher schlecht ist (gibt es überhaupt Leute, die das einsetzen?), oder eher eine Ehre (weil unsere Seite schon so bekannt ist).
Die Unverletzlichkeit der Wohnung in der heutigen Zeit
Fall 3 - Anfang Mai 2009, AG Augsburg
[Hausdurchsuchung] wegen 2 einzelner Musiktitel
1 Song D.D. Alliance - I listen to Music = 0,98 €
1 Song Josh Jackson - Givin the World to You = 0,84 €
Begründung:
“Die Staatsanwaltschaft bejaht besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung.“ (Quelle)
Auch im Bezug auf "Des Rätsel's Lösung" - genau, so schnell bekommt man eine Hausdurchsuchung.
Erinnerungen: T-Shirts zu gewinnen und Tag des Grundgesetzes
Aufgrund der Downtimes in den letzten Tagen hier nochmals kleine Erinnerungen zu anstehenden Aktionen:
Du bist eben doch kein Terrorist
Netzpolitik berichtet über Abmahnungen im Zusammenhang des Videos "Du bist Terrorist" (wir berichteten) im Bezug auf die Kampagne "Du bist Deutschland".
Einen besonders traurigen Aspekt aus den Comments von Jürgen will ich hier nochmals extra zitieren:
PS: Facebook-User, die zu dubist… usw. gelinkt haben, wurden im übrigen automatisiert abgemahnt!
In diesem Zusammenhang hier nochmals ein kurzer Heise-Schnippsel:
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in einem Urteil vom 24. März 2009 (Az. 4 U 211/08) entschieden, dass schon der Versand von 12 Standardabmahnungen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen rechtsmissbräuchlich sein kann. (heise.de)
Ich hoffe, man kann sich das notfalls auch nochmals vor Gericht erstreiten. Ich denke aber, dass sich hier die Kanzlei keinerlei Freunde gemacht hat.
Übrigens: Den Zusammenhang "Du bist Deutschland" und "Du bist Terrorist" halte ich eigentlich für nicht vorhanden.

